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ABC der Schule drucken

Zugehörige Objekte

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt.

Absenzen sollen aus Sicherheitsgründen der Lehrperson rasch gemeldet werden.

siehe auch Jokertage
Die Schulpflege legt Wert darauf, dass möglichst keine Schulausfälle entstehen. Bei Ausfällen wird wenn möglich eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet.

In den einzelnen Schulen ist dafür die Schulleitung verantwortlich.

Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) wird im Kanton Zürich integrativ geschult. Diese Kinder und Jugendlichen sind in der Regel mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate) versorgt.

Elterninformation Audiopädagogik

Die Berufswahlvorbereitung fördert die Bereitschaft der jugendlichen Schülerinnen und Schüler sich mit Fragen der Berufswahl und der persönlichen Zukunftsgestaltung auseinander zu setzen. Der sog. Berufswahlunterricht findet ab der 8. Klasse im Rahmen des obligatorischen statt. Er dient den Schülerinnen und Schüler dazu, ihre Persönlichkeit zu finden und Identität wahrzunehmen. und sich über die Berufs- und Arbeitswelt zu informieren und Einblicke zu erhalten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Berufsberatung, der Besuch von Informationstagen wie z.B. Berufsmesse und die Möglichkeit Schnupperlehren zu absolvieren, sind ebenso zentrale Elemente wie das Vermitteln von Verhalten, Haltungen und Werten oder die gezielte Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Offene Lehrstellen der Region finden sich im Lehrstellennachweis "Lena" auf www.berufsberatung.ch.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Melden Sie sich doch, auch unverbindlich für Fragen per Mail oder telefonisch bei:

ELMI Bäretswil
Sonja Strebel, Präsidentin
Sonja Meier, Mitglied
Thomas Strickler, Mitglied
Andreas Rutz, Mitglied
Kathrin Sosa Carrillo, Aktuarin

Vorstand ELMI, elmi@baeretswil.org
Claudia Egli, Verantwortliche Schulpflege, claudia.egli@baeretswil.org
Rolf Nussbaum, Schulleiter Primarschule, rolf.nussbaum@baeretswil.org, 044 939 34 71

 

Name
Fluoridlack.pdf (PDF, 186.81 kB) Download 0 Fluoridlack.pdf

Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sie in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben.

Hier gelangen Sie direkt zur Webseite des Volksschulamtes.

Name
400.1_Geschaftsreglement_der_Schule_Baretswil_2022_2026.pdf (PDF, 4.34 MB) Download 0 400.1_Geschaftsreglement_der_Schule_Baretswil_2022_2026.pdf

Die Schule Bäretswil bietet gemeindeeigene Vorbereitungskurse auf die Prüfungen an die Langzeitgymnasien im Anschluss an die Primarschule sowie an die Kurzzeitgymnasien nach dem 2. und 3. Sekundarschuljahr an. Die jeweiligen Daten der Prüfungen sind unter www.zentraleaufnahmeprüfung.ch aufgeschaltet. Die Eltern werden über die Vorbereitungskurse rechtzeitig informiert.

In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen.
Name
Hepatitis B (PDF, 255.07 kB) Download 0 Hepatitis B
Name
Impfungen_und_Masern.pdf (PDF, 1002.62 kB) Download 0 Impfungen_und_Masern.pdf

Das ICT Konzept der Schule Bäretswil orientiert sich an den massgebenden nationalen und kantonalen Grundlagen zur Integration von Medien und ICT in der Volksschule, d.h. an der bundesrätlichen Strategie zur Mediengesellschaft 2011 (Erlass vom 5.12.08) und an der Strategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (Erlass vom 1.3.07). Weiter hat die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) Empfehlungen zur ICT-Integration in den Unterricht als didaktisches Mittel und als Thema der Medienbildung abgegeben.

Die Schule Bäretswil orientiert sich am Lehrplan 21 im Bereich Medien und Informatik.

 

Name
ICT_Konzept_Schule_Baeretswil_2017.pdf (PDF, 1.38 MB) Download 0 ICT_Konzept_Schule_Baeretswil_2017.pdf

Ihr Kind darf ohne Vorliegen von Dispensationsgründen zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht fehlen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage vkönnen nicht in die nächste Stufe übertragen werden. Die Mitteilung eines Jokertagbezuges kann kurzfristig erfolgen.

Name
Jokertage_Regelung_201908.pdf (PDF, 196.21 kB) Download 0 Jokertage_Regelung_201908.pdf

Informationen für das Schuljahr 2023/24

Regulärer Eintritt
Alle Kinder, die zwischen dem 01.08.2018 und 31.07.2019 geboren sind oder zurückgestellt worden sind, müssen für das Schuljahr 2023/24 in den Kindergarten angemeldet werden.
Das Anmeldeformular wird den Eltern im Januar 2023 per Post zugestellt.

Rückstellung

Eine Rückstellung vom Eintritt in den Kindergarten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es braucht dazu:
- ein schriftliches, begründetes Gesuch der Eltern
- eine Abklärung mit Bericht des Kinderarztes
oder
- eine Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes

Die Schulpflege entscheidet auf Grund dieser Unterlagen
über eine allfällige Rückstellung.

Anmeldetermin
Der reguläre Anmeldetermin für den Kindergarten ist am 3. Feburar 2023 bzw. das Gesuch für eine Rückstellung muss bis spätestens 10. März 2023 (Poststempel) bei der Schulverwaltung eintreffen.

Stichdaten für den Eintritt in den Kindergarten

Schuljahr Stichdaten
2023/24 01.08.2018 - 31.07.2019
2024/25 01.08.2019 - 31.07.2020

Weitere Informationen rund um das Thema Kindergarten, finden Sie auf der hier.

 

Kontakt

Anna Cardillo
schulverwaltung@baeretswil.org
Name
elterninfo_kgstufe.pdf (PDF, 1.02 MB) Download 0 elterninfo_kgstufe.pdf
Ein- bis zweimal in der Mittelstufe und ebenso oft in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 22.- pro Tag.

Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, welche die Volksschulverordnung § 25 vorgibt:

• Klassengrösse
• Sozial ausgewogene Verteilung
• Zuteilungen aus schulpsychologischen, medizinischen, Sozialen oder fürsorglichen Gründen
• Schulweg

Die Zuteilungen werden Anfang Juni verschickt.

Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachperson kontrollieren lassen.

Unter www.lausinfo.ch können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden.

 

Die Sprache ist unser wichtigstes Kommunikationsmittel. Mit der Sprache gestalten wir den Kontakt zu unseren Mitmenschen. Wir teilen unsere Gedanken mit, äussern unsere Bedürfnisse und können auf die Anliegen unserer Mitmenschen eingehen. Während der Sprachentwicklung kann es zu Störungen kommen, welche unterschiedlichste Ursachen haben. Ist die Sprache beeinträchtigt, betrifft dies den ganzen Menschen und kann sich auf seine psychische und soziale Befindlichkeit und auf seine Lernfähigkeit auswirken.

Name
Was ist Logopädie.docx (PDF, 132.27 kB) Download 0 Was ist Logopädie.docx
Name
Impfungen_und_Masern.pdf (PDF, 1002.62 kB) Download 0 Impfungen_und_Masern.pdf

Die Schule Bäretswil führt in den Räumlichkeiten der Mehrzweckhalle Dorf einen Mittagstisch. Ausserdem führen Cristina Ehrat und Marlis Fuhrer den Mittagstisch in ihren privaten Räumlichkeiten.

Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe steht der Mittagstisch im Letten zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem LINK.

Kontakt

Fiorella Hüsser
schulverwaltung@baeretswil.org
Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt.

Kontakt

Anita Eicher
baeretswil@mzol.ch
Name
Merkblatt_Musikschule.pdf (PDF, 240.33 kB) Download 0 Merkblatt_Musikschule.pdf

Die Nachschulbetreuung findet im Bäre-Huus in Bäretswil statt. Die zuständige Ansprechsperson ist Flurina Kurmann. Bei Interesse an der Nachschulbetreuung wenden Sie sich bitte direkt an die Schulverwaltung.

Kontakt

Anna Cardillo
schulverwaltung@baeretswil.org
Die Oberstufe in Bäretswil wird mit 3 Abteilung A, B und C geführt.

Sowohl die Abteilungen wie auch die Anforderungsstufen sind durchlässig, d.h. sie können während den drei Jahren der Sekundarstufenzeit gewechselt werden. Der Wechsel erfolgt zu bestimmten Terminen.

In der Sekundarstufe werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, einen ihren Möglichkeiten entsprechenden Ausbildungsgang in der Berufsbildung zu beginnen oder sie treten an eine Mittelschule über. Die Zusammenarbeit Berufsberatung - Sekundarstufe ist in einem verbindlichen Rahmenplan geregelt.
Täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen sorgen in den einzelnen Schulanlagen für die Einhaltung der Pausenordnung und gewährleisten die Sicherheit der Kinder auf dem Schulareal.

Schülerinnen und Schüler, die die Hausordnung missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet.

Die psychomotorische Therapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens.

Elterninformation Psychomotorik

«Religion und Kultur» ist ein obligatorisches Schulfach, das von allen Kindern besucht werden muss. Eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht. Das Fach ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit.

Mit dem Zürcher Lehrplan 21 wird das bestehende Fach Religion und Kultur erweitert und mit der Perspektive der Ethik ergänzt. Der neue Fachbereich im Zürcher Lehrplan 21 heisst Religionen, Kulturen, Ethik.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Schulfrei ist an allen Tagen gemäss Ferienplan der Schule Bäretswil.
Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung sonderpädagogischen Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht, Begabtenförderung oder zur integrativen Sonderschulung.
Das Lehrpersonal ist einerseits verantwortlich für die Arbeit mit der Klasse, andererseits für viele Belange innerhalb der Schulanlage und der Schulgemeinde.

In den Schulkonferenzen, geleitet durch die Schulleitungen, werden pädagogische und administrative Schulfragen behandelt. Jede Lehrperson ist verpflichtet, ein Hausamt zu übernehmen und/oder sich in einem Ausschuss, einer Kommission oder Arbeitsgruppe zu engagieren.

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Volksschule in der Gemeinde Bäretswil zu führen und zu betreuen. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Bäretswil besteht aus 7 Mitgliedern.

Jedem Mitglied wird eine Anzahl Klassen zugeteilt, die jährlich besucht werden. Verschiedene Gremien lösen die vielfältigen Aufgaben.

Die Laienaufsicht der Schule erfordert eine starke Mitwirkung der Pädagogischen Leitung der Schulleitungen und der Lehrerschaft bei sachlichen und vor allem pädagogischen Fragen.

Schulpflege

Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten. Die Eltern oder die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht. Nähere Informationen gibt die Die Volksschule im Kanton Zürich
Name
Die_Volksschule_im_Kanton_Zurich.pdf (PDF, 309.4 kB) Download 0 Die_Volksschule_im_Kanton_Zurich.pdf
Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit besteht darin, zusammen mit den Beteiligten schulische Anliegen, Probleme und Konflikte zu klären, Ideen zu entwickeln und neue Lösungswege zu finden. Eine kostenlose Beratung kann in beschränktem Umfang direkt beim schulpsychologischen Dienst vereinbart werden. Weiterführende Abklärungen werden nur im Auftrag der Schule durchgeführt.
Die Schulsozialarbeit ist eine Anlauf- und Beratungsstelle bei sozialen und persönlichen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen. Sie fördert persönlichen und sozialen Kompetenzen de Kinder und Jugendlichen und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem gesunden Schulklima.

Zum Flyer der Schulsozialarbeit gelangen sie hier:
https://www.baeretswil.ch/gesetzessammlung/sammlung/1329380

Kontakt

Engelbert Knapp
engelbert.knapp@baeretswil.org
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe (5. Klasse).
Die Regelung in Bäretswil sieht eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung aller Kinder im
1. Kindergartenjahr, der 5. Klasse und in der 2. Sekundarstufe vor.

Die schulärztliche Untersuchung auf der Kindergartenstufe erfolgt in der Regel durch Privatärztinnen oder Privatarzt. Sie wird ergänzt durch eine Entwicklungsbeurteilung. Die Kosten für diese Untersuchung werden von den Krankenkassen übernommen.

In der 5. Klasse der Primarstufe erfolgt eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung. Neben der Erhebung von Grösse/Gewicht, Seh- und Hörvermögen sowie des Impfstatus kann die Untersuchung durch ein freiwilliges Beratungsgespräch ergänzt werden. Es dient in erster Linie zur Früherkennung gesundheitlicher Gefährdung.

Der Untersuch in der 2. Sekundarstufe dient zur Früherkennung gesundheitlicher Schwierigkeiten sowie der Prävention und Gesundheitsförderung vor Schulaustritt. Bei der Untersuchung werden die Grösse und das Gewicht erfasst sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. Die Untersuchung kann durch ein Gespräch ergänz werden

Kontakt

Anna Cardillo
Name
Schwimmunterricht_Primarschule_20190509.pdf (PDF, 253.76 kB) Download 0 Schwimmunterricht_Primarschule_20190509.pdf
siehe Klassenzuteilung
Ab der Mittel- und Sekundarstufe können die Schülerinnen und Schüler an Wintersportlagern teilnehmen (Ski, Snowboard). Die beiden Lager der Primarschule und der Sekundarschule finden alternierend in den Sportferien statt. Die Eltern bezahlen einen Anteil der Kosten.
Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) haben die Schulen keine spezielle Schülerunfallversicherung mehr abzuschliessen. Der gesamte Versicherungsschutz für die Bereiche Krankheit, Unfall, Invalidität und Todesfall liegt somit in der Verantwortung der Eltern.
Die Unterstufe vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an das Leben in einer Gruppe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen.
Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt den Kindergärten und Schulklassen regelmässig Unterricht. Die Kinder lernen ihrem Alters entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. In der 5. Primarklasse findet die Veloprüfung statt.
Erfolgt ein Wegzug aus der Schulgemeinde sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.

Kontakt

Anna Cardillo
schulverwaltung@baeretswil.org
Nicht immer ohne Anspannung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte ist die Zeit des Übertritts. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Sekundarschule zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können.

Jede Schülerin/jeder Schüler bis und mit zur 9. Klasse erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl, gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung.

Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne.

Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig. Sie kann bei Nichteinlösen des Gutscheines die Erziehungsberechtigten an die Untersuchung erinnern.

Hier finden Sie weitere Informationen über Zecken.
Name
Zeckenrisiko.pdf (PDF, 195.37 kB) Download 0 Zeckenrisiko.pdf
Vor den Sport- und Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse.

In der 1. Klasse der Primarschule werden noch keine Noten erteilt. Statt einer Benotung findet ein Elterngespräch statt, welches im Zeugnis bestätigt wird.

Lehren, Lernen, Fördern und Beurteilen sind die Grundlage für erfolgreichen Unterricht. Erfolgreiches Lehren ohne Beurteilung der Lernleistungen der Lernenden und ohne Selbstbeurteilung ist nicht möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Lernleistungen in den einzelnen Fächern,die Lernentwicklung und das Verhalten (Arbeits- und Lernverhalten, Sozialverhalten) der Kinder
regelmässig beurteilt werden.
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