Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) wird im Kanton Zürich integrativ geschult. Diese Kinder und Jugendlichen sind in der Regel mit Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate) versorgt.
Die Berufswahlvorbereitung fördert die Bereitschaft der jugendlichen Schülerinnen und Schüler sich mit Fragen der Berufswahl und der persönlichen Zukunftsgestaltung auseinander zu setzen. Der sog. Berufswahlunterricht findet ab der 8. Klasse im Rahmen des obligatorischen statt. Er dient den Schülerinnen und Schüler dazu, ihre Persönlichkeit zu finden und Identität wahrzunehmen. und sich über die Berufs- und Arbeitswelt zu informieren und Einblicke zu erhalten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Berufsberatung, der Besuch von Informationstagen wie z.B. Berufsmesse und die Möglichkeit Schnupperlehren zu absolvieren, sind ebenso zentrale Elemente wie das Vermitteln von Verhalten, Haltungen und Werten oder die gezielte Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Offene Lehrstellen der Region finden sich im Lehrstellennachweis "Lena" auf www.berufsberatung.ch.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Melden Sie sich doch, auch unverbindlich für Fragen per Mail oder telefonisch bei:
ELMI Bäretswil
Sonja Strebel, Präsidentin
Sonja Meier, Mitglied
Thomas Strickler, Mitglied
Andreas Rutz, Mitglied
Kathrin Sosa Carrillo, Aktuarin
Vorstand ELMI, elmi@baeretswil.org
Claudia Egli, Verantwortliche Schulpflege, claudia.egli@baeretswil.org
Rolf Nussbaum, Schulleiter Primarschule, rolf.nussbaum@baeretswil.org, 044 939 34 71
Name | |||
---|---|---|---|
Fluoridlack.pdf (PDF, 186.81 kB) | Download | 0 | Fluoridlack.pdf |
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sie in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben.
Hier gelangen Sie direkt zur Webseite des Volksschulamtes.
Name | |||
---|---|---|---|
400.1_Geschaftsreglement_der_Schule_Baretswil_2022_2026.pdf (PDF, 4.34 MB) | Download | 0 | 400.1_Geschaftsreglement_der_Schule_Baretswil_2022_2026.pdf |
Die Schule Bäretswil bietet gemeindeeigene Vorbereitungskurse auf die Prüfungen an die Langzeitgymnasien im Anschluss an die Primarschule sowie an die Kurzzeitgymnasien nach dem 2. und 3. Sekundarschuljahr an. Die jeweiligen Daten der Prüfungen sind unter www.zentraleaufnahmeprüfung.ch aufgeschaltet. Die Eltern werden über die Vorbereitungskurse rechtzeitig informiert.
Name | |||
---|---|---|---|
Hepatitis B (PDF, 255.07 kB) | Download | 0 | Hepatitis B |
Name | |||
---|---|---|---|
Impfungen_und_Masern.pdf (PDF, 1002.62 kB) | Download | 0 | Impfungen_und_Masern.pdf |
Das ICT Konzept der Schule Bäretswil orientiert sich an den massgebenden nationalen und kantonalen Grundlagen zur Integration von Medien und ICT in der Volksschule, d.h. an der bundesrätlichen Strategie zur Mediengesellschaft 2011 (Erlass vom 5.12.08) und an der Strategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (Erlass vom 1.3.07). Weiter hat die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) Empfehlungen zur ICT-Integration in den Unterricht als didaktisches Mittel und als Thema der Medienbildung abgegeben.
Die Schule Bäretswil orientiert sich am Lehrplan 21 im Bereich Medien und Informatik.
Name | |||
---|---|---|---|
ICT_Konzept_Schule_Baeretswil_2017.pdf (PDF, 1.38 MB) | Download | 0 | ICT_Konzept_Schule_Baeretswil_2017.pdf |
Ihr Kind darf ohne Vorliegen von Dispensationsgründen zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht fehlen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage vkönnen nicht in die nächste Stufe übertragen werden. Die Mitteilung eines Jokertagbezuges kann kurzfristig erfolgen.
Name | |||
---|---|---|---|
Jokertage_Regelung_201908.pdf (PDF, 196.21 kB) | Download | 0 | Jokertage_Regelung_201908.pdf |
Informationen für das Schuljahr 2023/24
Regulärer Eintritt
Alle Kinder, die zwischen dem 01.08.2018 und 31.07.2019 geboren sind oder zurückgestellt worden sind, müssen für das Schuljahr 2023/24 in den Kindergarten angemeldet werden.
Das Anmeldeformular wird den Eltern im Januar 2023 per Post zugestellt.
Rückstellung
Eine Rückstellung vom Eintritt in den Kindergarten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es braucht dazu:
- ein schriftliches, begründetes Gesuch der Eltern
- eine Abklärung mit Bericht des Kinderarztes
oder
- eine Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes
Die Schulpflege entscheidet auf Grund dieser Unterlagen
über eine allfällige Rückstellung.
Anmeldetermin
Der reguläre Anmeldetermin für den Kindergarten ist am 3. Feburar 2023 bzw. das Gesuch für eine Rückstellung muss bis spätestens 10. März 2023 (Poststempel) bei der Schulverwaltung eintreffen.
Stichdaten für den Eintritt in den Kindergarten
Schuljahr Stichdaten
2023/24 01.08.2018 - 31.07.2019
2024/25 01.08.2019 - 31.07.2020
Weitere Informationen rund um das Thema Kindergarten, finden Sie auf der hier.
Name | |||
---|---|---|---|
elterninfo_kgstufe.pdf (PDF, 1.02 MB) | Download | 0 | elterninfo_kgstufe.pdf |
Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, welche die Volksschulverordnung § 25 vorgibt:
• Klassengrösse
• Sozial ausgewogene Verteilung
• Zuteilungen aus schulpsychologischen, medizinischen, Sozialen oder fürsorglichen Gründen
• Schulweg
Die Zuteilungen werden Anfang Juni verschickt.
Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachperson kontrollieren lassen.
Unter www.lausinfo.ch können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden.
Die Sprache ist unser wichtigstes Kommunikationsmittel. Mit der Sprache gestalten wir den Kontakt zu unseren Mitmenschen. Wir teilen unsere Gedanken mit, äussern unsere Bedürfnisse und können auf die Anliegen unserer Mitmenschen eingehen. Während der Sprachentwicklung kann es zu Störungen kommen, welche unterschiedlichste Ursachen haben. Ist die Sprache beeinträchtigt, betrifft dies den ganzen Menschen und kann sich auf seine psychische und soziale Befindlichkeit und auf seine Lernfähigkeit auswirken.
Name | |||
---|---|---|---|
Was ist Logopädie.docx (PDF, 132.27 kB) | Download | 0 | Was ist Logopädie.docx |
Name | |||
---|---|---|---|
Impfungen_und_Masern.pdf (PDF, 1002.62 kB) | Download | 0 | Impfungen_und_Masern.pdf |
Die Schule Bäretswil führt in den Räumlichkeiten der Mehrzweckhalle Dorf einen Mittagstisch. Ausserdem führen Cristina Ehrat und Marlis Fuhrer den Mittagstisch in ihren privaten Räumlichkeiten.
Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe steht der Mittagstisch im Letten zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem LINK.
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt_Musikschule.pdf (PDF, 240.33 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Musikschule.pdf |
Die Nachschulbetreuung findet im Bäre-Huus in Bäretswil statt. Die zuständige Ansprechsperson ist Flurina Kurmann. Bei Interesse an der Nachschulbetreuung wenden Sie sich bitte direkt an die Schulverwaltung.
Die psychomotorische Therapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens.
«Religion und Kultur» ist ein obligatorisches Schulfach, das von allen Kindern besucht werden muss. Eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht. Das Fach ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit.
Mit dem Zürcher Lehrplan 21 wird das bestehende Fach Religion und Kultur erweitert und mit der Perspektive der Ethik ergänzt. Der neue Fachbereich im Zürcher Lehrplan 21 heisst Religionen, Kulturen, Ethik.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Volksschule in der Gemeinde Bäretswil zu führen und zu betreuen. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Bäretswil besteht aus 7 Mitgliedern.
Jedem Mitglied wird eine Anzahl Klassen zugeteilt, die jährlich besucht werden. Verschiedene Gremien lösen die vielfältigen Aufgaben.
Die Laienaufsicht der Schule erfordert eine starke Mitwirkung der Pädagogischen Leitung der Schulleitungen und der Lehrerschaft bei sachlichen und vor allem pädagogischen Fragen.
Name | |||
---|---|---|---|
Die_Volksschule_im_Kanton_Zurich.pdf (PDF, 309.4 kB) | Download | 0 | Die_Volksschule_im_Kanton_Zurich.pdf |
Name | |||
---|---|---|---|
Schwimmunterricht_Primarschule_20190509.pdf (PDF, 253.76 kB) | Download | 0 | Schwimmunterricht_Primarschule_20190509.pdf |
Jede Schülerin/jeder Schüler bis und mit zur 9. Klasse erhält pro Schuljahr einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt nach freier Wahl, gemäss Zürcher Schulzahnuntersuchung.
Weiter erhalten die am häufigsten von Karies betroffenen Zähne, bzw. Zahnflächen einen zusätzlichen Schutz durch das Auftragen von Fluorid-Lacken auf die im Durchbruch stehenden oder frisch durchgebrochenen Backenzähne.
Die Schulverwaltung ist für das Zustellen der Gutscheine und die Kontrolle über die erfolgte zahnärztliche Untersuchung zuständig. Sie kann bei Nichteinlösen des Gutscheines die Erziehungsberechtigten an die Untersuchung erinnern.
Name | |||
---|---|---|---|
Zeckenrisiko.pdf (PDF, 195.37 kB) | Download | 0 | Zeckenrisiko.pdf |